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Kirchenverwaltung – was ist das?

Am 24. November finden im Bistum Augsburg und damit auch in der Pfarrei Sankt Michael Mering die Kirchenverwaltungswahlen statt.

Aber was macht die Kirchenverwaltung eigentlich?

Das Gremium besteht aus Hauptamtlichen (Pfarrer und Verwaltungsleiter) sowie aus acht gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Pfarrei. In den Zuständigkeitsbereich der Kirchenverwaltung fallen neben der Verwaltung der finanziellen Angelegenheit der Kirchengemeinde auch die Verwaltung und Instandhaltung von Kirchengebäuden, Gemeindezentrum und anderen Immobilien der Pfarrei. Sie sorgt gemeinsam mit den Hauptamtlichen für das reibungslose Funktionieren der Pfarrgemeinde vor Ort.

 

Warum sollte ich denn überhaupt wählen, haben Laien denn etwas mitzubestimmen?

 

Der Generalvikar des Bischofs von Augsburg, Msgr. Dr. Wolfgang Hacker, erklärt, warum Kirchenmitglieder aktiv an der Wahl teilnehmen sollten: „Die Arbeit einer Kirchengemeinde kann nur funktionieren, wenn sie personell und finanziell gut aufgestellt ist", unterstreicht der Generalvikar. Die Kirchenverwaltungen seien dabei fast wie der "Maschinenraum" einer Kirchengemeinde, da die hier getroffenen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die weitere pastorale Arbeit der Haupt- und Ehrenamtlichen vor Ort seien.

 

In den Pfarreien treten in erster Linie die jeweiligen Kirchenstiftungen in Erscheinung, die mit ihrem Vermögen der Erfüllung der pfarrlichen Bedürfnisse dienen. Die Kirchenverwaltung ist das gewählte Gremium dieser Stiftungen und hat gemeinsam mit dem Pfarrer die alleinige Entscheidungsgewalt darüber, wie dieses Vermögen einzusetzen ist. Dazu gehören neben kleineren Fragen zur Durchführung von Pfarrfesten oder der Anschaffung von neuen Ministrantengewändern auch die ganz großen etwa im Zusammenhang mit Kirchensanierungen oder auch Personalentscheidungen.

 

Gemeinsam mit dem Pfarrgemeinderat, der den Pfarrer in seiner seelsorgerlichen Arbeit berät und unterstützt, werden damit auch die großen Zukunftsentscheidungen einer Pfarrei gefällt. „Die Bedeutung einer durch die Kirchenverwaltung sauber und gewissenhaft geführten Stiftungsarbeit ist insofern gar nicht zu unterschätzen“, so Msgr. Walter Merkt, Bischofsvikar für wirtschaftliche Angelegenheiten.

 

„Es ist wichtig, dass diese wichtigen Entscheidungsgremien auch demokratisch legitimiert werden“, so Generalvikar Msgr. Dr. Hacker. In den Kirchenverwaltungen würden Entscheidungen gefällt, die die Arbeit einer Kirchengemeinde vor Ort für Jahrzehnte hin prägen und verändern könnten. „Ich kann daher alle volljährigen Katholiken im Bistum nur dazu ermuntern, am 24. November von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Lassen Sie die Haupt- und Ehrenamtlichen in Ihrer Gemeinde nicht allein! Mit Ihrer Stimme zeigen Sie, dass es Ihnen Ernst ist mit dem kirchlichen Wirken vor Ort – eine Arbeit, die nicht vom Pfarrer alleine bestimmt werden darf oder soll, sondern die in Bayern durch demokratisch gewählte Gremien ermöglicht wird!“

 

Welche Projekte sind das in Sankt Michael konkret?

 

Ein Großprojekt ist in Mering derzeit die Planung für die Renovierung des Papst-Johannes-Hauses. Damit nimmt die Kirchenverwaltung an vielen Entscheidungen teil, die die Zukunft der Gemeinde vor Ort wesentlich prägen und ist damit auch ein wichtiges Bindeglied zwischen Gläubigen und Kirche, auch zur politischen Marktgemeinde und zu den Vereinen. So konnte beispielsweise im Sommer im Lippgarten der Pfarrgemeinde das Sommerprogramm der Seniorenbeauftragten stattfinden.

 

Und das macht die Kirchenverwaltung ganz allein?

 

Ganz wichtig ist die Zusammenarbeit mit Pfarrer Florian Markter und dem Verwaltungsleiter Walter Mück. Die Kirchenverwaltung arbeitet zudem eng mit dem Pfarrgemeinderat zusammen. Ein Vertreter des Pfarrgemeinderats nimmt stets an den Sitzungen der Kirchenverwaltung teil und ein Vertreter der Kirchverwaltung besucht die Sitzungen des Pfarrgemeinderats.

 

Wer darf überhaupt wählen?

 

Alle volljährigen Katholiken und Katholikinnen, deren Hauptwohnsitz in der Pfarrei ist, können wählen gehen. Und sie können Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten machen. In den Kirchen liegen dazu Listen für Wahlvorschläge aus.

 

Wie lange ist die Amtszeit der Kirchenverwaltung?

 

Die Kirchenverwaltung wird auf sechs Jahre gewählt.

 

Wann und wo wird gewählt?

 

In der Pfarrei St. Michael werden drei Kirchenverwaltungen gewählt: für St. Michael (8 Mitglieder), für Mariä Himmelfahrt (4 Mitglieder) und für St. Johann Baptist (4 Mitglieder). Entsprechend gibt es auch drei Wahllokale:

 

In Meringerzell St. Johannes Baptist ist das Wahllokal am Samstag, den 23.11.2024 von 18.30 – 20.15 Uhr geöffnet. Es befindet sich beim Anwesen der Fam. Vötter, Am Kirchberg 1.

 

In Mering St. Michael befindet sich das Wahllokal im Papst-Johannes-Haus und ist am Sonntag, den 24.11.2024 von 08.00-12.30 Uhr geöffnet.

 

In St. Afra Mariä Himmelfahrt öffnet das Wahllokal am Sonntag, den 24.11.2024 um 18.00 im Kindergarten. Dort können alle Wählerinnen und Wähler bis 20.00 Uhr ihre Stimme abgeben.

 

Hinweis:

Die Wahl für St. Michael ist auch in Mariä Himmelfahrt möglich.

Die Wahl für Mariä Himmelfahrt ist auch in St. Michael möglich.

 

KONTAKT

Katholisches Pfarramt
St. Michael Mering

Herzog-Wilhelm-Straße 5
86415 Mering

Telefon +49 (0)8233-74250
pfarramt@mitten-in-mering.de

Öffnungszeiten:
Montag: 9 - 12 Uhr
Dienstag: 9 - 12 Uhr
Donnerstag: 9 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 9 - 12 Uhr

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St. Michael Mering:
Raiba Kissing-Mering
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St. Johannes Meringerzell:
Raiba Kissing-Mering
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Mariä-Himmelfahrt St.Afra:
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